Wird für eine Polizeidienststelle eine Software entwickelt, erfolgt die Abrechnung grundsätzlich in Form einer Mandantenlizenzgebühr auf Basis eines EVB-IT-Überlassungs- und Pflegevertrags. Die Lizenzgebühren beinhalten unter anderem
- die Einrichtung der für die Software notwendigen Systemumgebung
- einen Third-Level-Support und
- eine mit vertraglich festgelegten Zeiträumen vereinbarte Fehlerbeseitigungsleistung.
Eine aufwandsabhängige Vergütung erfolgt dagegen für
- Datenimporte,
- nachträgliche Änderungswünsche (Change Requests) oder
- Schulungsmaßnahmen.
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